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			 1.  
			Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Sie werden erst mit  
			der Bestätigung der Bestellung des Kunden oder gegebenenfalls  
			mit der Durchführung der Lieferung verbindlich. Bei Änderungen  
			der Kostenfaktoren behalten wir uns vor, die am Tage der Lieferung  
			gültigen Preise zu berechnen. Die Preise gelten ab Werk oder  
			Standort, ausschl. Fracht, Verpackung, Montage und sonstiger  
			Spesen. Bei Irrtümern im Angebot bezügl. Größe, Beschaffenheit  
			oder dgl., welche sich erst bei Lieferung herausstellen, kann der  
			Besteller Ansprüche nur auf Aufhebung des Auftrages, nicht aber auf  
			Schadenersatz geltend machen. 
			2.  
			Die Lieferfrist beginnt ab völlig geklärter Auftragsertei- 
			lung, wozu auch die Erfüllung der Zahlungsbedingungen gehört.  
			Sobald die Sendung der Bahn, der Post oder dem Spediteur zur  
			Beförderung übergeben (Gefahrenübergang) bzw. dem Besteller die  
			Versandbereitschaft gemeldet wurde, ist die Lieferung erfolgt. Dies  
			gilt auch im Falle einer Beschlagnahme oder der Lieferung durch  
			uns frei Bestimmungsort mit eigenen oder fremden Fahrzeugen.  
			Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung  
			gestellt werden. Die Einhaltung der Lieferzeit erfolgt nach bestem  
			Können; die Verpfl ichtung zur Einhaltung erlischt bei Störungen  
			in unserem Betrieb oder demjenigen einer beauftragten Stelle.  
			Ein Rücktrittsrecht vom Kauf steht hierdurch dem Besteller nicht  
			zu. Falls die Lieferung durch unvorhergesehene Zwischenfälle  
			nicht möglich ist oder in Fällen höherer Gewalt, wozu auch Streik,  
			Aussperrung, passive Resistenz usw. in unserem Betrieb oder in dem  
			einer von uns beauftragten Firma rechnen, steht uns das Recht zu,  
			ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine ausdrückliche  
			Verpfl ichtung zur Bekanntgabe von Lieferungsverzögerungen besteht  
			nicht. Tritt Lieferunmöglichkeit ein, so sind wir nicht verpfl ichtet,  
			an Stelle der verkauften Waren Ersatz zu leisten. Schadenersatzan- 
			sprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung oder aus  
			sonstigen Gründen entstehen nicht. 
			3.  
			Die Verpackung wird gegen Selbstkostenberechnung sachgemäß  
			durchgeführt und von uns entsorgt, sofern sie kostenfrei zurückge- 
			sandt wird, entgegenstehende Regelungen werden nicht anerkannt. 
			4.  
			Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den  
			Besteller über, und zwar auch dann, wenn wir Teillieferungen  
			oder andere Leistungen wie Versendung, Anfuhr oder Installierung  
			durchführen. 
			5.  
			Während des Transports ist jede Sendung gegen Beschädigung  
			und Abhandenkommen versichert; die hierfür entstehenden  
			Selbstkosten werden berechnet. Die Transportversicherung entfällt,  
			sofern dies vom Besteller schriftlich gewünscht wurde. 
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			 6.  
			Zahlungen sind grundsätzlich in EUR (Euro) zu leisten und, sofern  
			im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht anders festgelegt,  
			wie folgt fällig: 
			 a) bei Lieferung des Standardprogramms bis EUR 7.500,-- innerhalb 
			 · 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 
			 · 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug; 
			 b) bei Lieferung des Standardprogramms über EUR 7.500,--  
			 Rechnungswert sowie bei Spezial- und Sonderanfertigungen  
			 ohne jeden Abzug 
			 · 1/3 bei Auftragserteilung, 
			 · 1/3 bei Ablauf der ersten Lieferzeithälfte, 
			 · Restbetrag bei Meldung der Lieferbereitschaft; 
			c) bei Reparaturen und Montagen sofort ohne jeden Abzug. 
			14 Tage nach Ablauf einer Zahlungsfrist tritt Zahlungsverzug ein, ohne 
			dass es einer Mahnung durch uns bedarf; ab diesem Zeitpunkt werden  
			Zinsen von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG berechnet.  
			Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenom- 
			men, sofern uns eine Diskontierung möglich ist; eine Haftung für  
			rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung wird nicht übernommen.  
			Eine Aufrechnung gegen Forderungen aus an uns erfolgten Lieferun- 
			gen ist nicht möglich; ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. 
			7.  
			Reisende, Vertreter und Händler sind nicht berechtigt, Zahlun- 
			gen jeglicher Art in unserem Namen entgegenzunehmen. 
			8.  
			Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferter Ware bis  
			zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag und den  
			gesamten Geschäftsverbindungen vor. Kommt der Besteller seinen  
			vertraglichen Pfl ichten nicht nach, insbesondere im Falle des Zahlungsver- 
			zuges, sind wir berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen;  
			der Besteller ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpfl ichtet. In dem  
			Rücknahmeverlangen ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es  
			sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Besteller  
			ist verpfl ichtet, uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen  
			Dritter unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte an  
			dem Gegenstand wahrnehmen können. Der Besteller ist berechtigt, den  
			gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu ver- 
			äußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs- 
			betrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten 
			erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der  
			Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns  
			vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen  
			Zahlungsverpfl ichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in  
			Zahlungsverzug gerät. Wir verpfl ichten uns, die uns zustehenden  
			Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, sofern ihr  
			Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. 
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			 9.  
			Für sachgemäße Konstruktion und gute Ausführung der von uns  
			gelieferten Waren übernehmen wir für die Dauer von 6 Monaten  
			(gerechnet vom Versandtage der Lieferung bis zum Eintreffen der  
			schriftlichen Mängelrüge bei uns, geregelter achtstündiger Tagesbe- 
			trieb vorausgesetzt) eine Gewähr der Art, dass wir auf unsere Kosten  
			alle diejenigen Teile nach unserer Wahl ausbessern oder neu liefern,  
			welche sich infolge Verwendung schlechten Materials, fehlerhafter  
			Konstruktion oder mangelhafter Beschaffenheit nachweislich als  
			untauglich herausstellen. Die bemängelte Ware ist uns sogleich frei  
			einzusenden und geht in unser Eigentum zurück. Bei berechtigter  
			Mängelrüge beschränkt sich unsere Haftung auf die Nachbesserung  
			oder Neulieferung von Teilen. Alle weitergehenden mittelbaren oder  
			unmittelbaren Schäden werden von uns nicht ersetzt. Mängelrügen  
			berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung des vereinbarten  
			Entgelts. Erklären wir uns zur Beseitigung von uns zu vertretender  
			Mängel außerstande, so beschränken sich die Rechte des Bestellers  
			auf Rückgabe der Ware gegen Rückzahlung des Kaufpreises;  
			irgendwelche weiteren Ansprüche scheiden für den Besteller aus.  
			Wir übernehmen keine Gewähr, wenn ohne unsere Zustimmung von  
			anderer Seite Änderungen oder Eingriffe an den von uns gelieferten  
			Waren vorgenommen werden. 
			10. 
			Bei Probelieferungen wird Ware zu Versuchszwecken zur Verfügung  
			gestellt. Sämtliche Kosten für Verpackung, Porto und Transportver- 
			sicherung sowohl bei der Aus- als auch bei der Rücklieferung sowie  
			eventuelle Aufarbeitungskosten übernimmt der Auftraggeber. Über- 
			nommene Probe-Maschinen werden zu sofortiger Zahlung ohne Abzug  
			(Nachlass, Skonto) fällig; ihre Berechnung erfolgt automatisch, wenn  
			sie nicht spätestens 15 Kalendertage nach Auslieferung (=Versand-  
			oder Übergabedatum) zurückgegeben (=Eingangsdatum) sind. 
			11. 
			Der Besteller verpfl ichtet sich, gelieferte Waren nach deren  
			Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen  
			Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.  
			12. 
			Es gilt nur deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens  
			der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge im internati- 
			onalen Warenverkauf. Dies gilt auch für Verträge mit ausländischen  
			Geschäftspartnern. Für alle Verträge gelten ausschließlich unsere  
			AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir  
			ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche Nebenabreden  
			und entgegenstehende Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer  
			Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Nichtigkeit  
			oder Unwirksamkeit einzelner dieser Bedingungen berührt die  
			Gültigkeit der übrigen nicht. 
			Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist  
			Bonn. Gerichtsstand ist Bonn, sofern der Kunde Kaufmann ist. 
			  
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